Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Ergebnisse der Jahrestagung

Bei der Jahrestagung der Spitzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit in Regensburg führte die intensive Diskussion insbesondere von rechtspolitischen Themen zu konkreten Beschlüssen.

Die Präsidenten fordern, die zufälligen und sachlich nicht gerechtfertigten Zuständigkeitsabgrenzungen zwischen den Gerichtsbarkeiten zu überarbeiten. Öffentlich-rechtliche Rechtsstreitigkeiten gehören in die Verwaltungsgerichtsbarkeit, um die Zersplitterung des Rechtsschutzes und Systembrüche abzubauen. Dies gilt ebenso für den Rechtsschutz gegen Entscheidungen im Bereich der Regulierungsverwaltung (z.B. Telekommunikation, Post, Energie und Bahn) wie für die nur historisch bedingte Sonderzuständigkeit der Zivilgerichtsbarkeit im Bereich der Enteignungsentschädigung und der Amtshaftung. Auch für die Vergabe öffentlicher Aufträge sowie für sog. Baulandsachen ist im Zuge einer Bereinigung der Weg zu den Verwaltungsgerichten zu eröffnen. 

Die Präsidenten sprechen sich erneut gegen Pläne aus, die Zuständigkeit für weitere sog. technische Großvorhaben in erster Instanz bundesweit dem Bundesverwaltungsgericht zu übertragen. Eine derartige Zuständigkeitsverlagerung widerspricht dem Föderalismusgedanken, ist unpraktikabel und stößt auf grundsätzliche und strukturelle Bedenken.

Als Schwerpunkt auch für die nächsten Jahre soll der Prozess der Binnenmodernisierung und der Qualitätssicherung (Qualität der Entscheidungen, Verfahrensdauer, Kooperation mit Verfahrensbeteiligten, Öffentlichkeitsarbeit) intensiv weitergeführt werden.

Regensburg, 6. Oktober 2006


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