Verwaltungsgerichtsbarkeit in der Bundesrepublik Deutschland

Zuständigkeit

Die Verwaltungsgerichte befassen sich mit einer Vielzahl von Lebenssachverhalten. Da geht es etwa um Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht, Ausländer- und Asylrecht, Versammlungsrecht, Presserecht, Bauordnungs- und Bauplanungsrecht, Umweltrecht, Gewerbe- und Gaststättenrecht, Kommunalrecht, Polizei- und Ordnungsrecht. Die Verwaltungsgerichte können z. B. angerufen werden, wenn
  • die Baugenehmigung für ein Vorhaben vom Grundstücksnachbarn angefochten wird,
  • kommunale Abgaben (z. B. Gebühren für die Abfallentsorgung oder die Straßenreinigung) im Streit stehen,
  • um die Gewährung von Ausbildungsförderung oder Wohngeld gestritten wird,
  • die Behörde zur Erteilung einer gewerbe- oder gaststättenrechtlichen Erlaubnis verpflichtet werden soll,
  • Ausländerinnen und Ausländer die Gewährung von Asyl oder sonstigen Aufenthaltsrechten erstreiten wollen,
  • die Genehmigung von Windkraftanlagen im Streit steht.


© Die Präsidentin des Oberverwaltungsgerichts NRW,  2024